Rechtsprechung
   BVerwG, 23.04.1963 - II C 53.60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,1008
BVerwG, 23.04.1963 - II C 53.60 (https://dejure.org/1963,1008)
BVerwG, Entscheidung vom 23.04.1963 - II C 53.60 (https://dejure.org/1963,1008)
BVerwG, Entscheidung vom 23. April 1963 - II C 53.60 (https://dejure.org/1963,1008)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,1008) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 13.07.1962 - IV ZR 21/62

    Beweiskraft der Sterbeurkunde; Abgrenzung von Zeugen- und Sachverständigenbeweis

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1963 - II C 53.60
    Denn in diesem Falle hätte der Sachverhalt, den die Sachverständigen ihren Gutachten zugrunde zu legen hatten - und den festzustellen im Prozeß regelmäßig die Aufgabe des Richters ist, sofern es nicht schon hierbei auf die Sachkunde des Gutachters ankommt (vgl. BGH, Urteil vom 13. Juli 1962 - IV ZR 21.62 -, NJW 1962 S. 1770, MDR 1962 S. 893) -, auf Grund der Vernehmung der Ehefrau weder ergänzt noch berichtigt werden, also keine Änderung erfahren können.
  • BVerwG, 22.11.1962 - II C 203.60

    Wiederverwendung ehemaliger, mit lebenslänglicher Dienstzeitversorgung

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1963 - II C 53.60
    - Vorsorglich wird weiterhin bemerkt, daß im vorliegenden Rechtsstreit nicht, darüber zu befinden ist, ob der Kläger auf Grund des § 181 b BBG - eingefügt in dieses Gesetz durch Art. 1 § 2 Nr. 4 Abs. 3 des Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften vom 21. August 1961 (BGBl. I S. 1361) - eine Erhöhung seines Ruhegehaltssatzes verlangen kann, weil hierüber noch nicht gemäß § 155 BBG die oberste Dienstbehörde durch - anfechtbaren - Pensionsfeststellungsbescheid entschieden hat (Urteile vom 22. November 1962 - BVerwG II C 203.60 - und vom 6. März 1963 - BVerwG VI C 101.60 -).
  • BVerwG, 06.03.1963 - VI C 101.60

    Begriff der "Versorgung nach den allgemeinen Vorschriften" im Sinne des § 181a

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1963 - II C 53.60
    - Vorsorglich wird weiterhin bemerkt, daß im vorliegenden Rechtsstreit nicht, darüber zu befinden ist, ob der Kläger auf Grund des § 181 b BBG - eingefügt in dieses Gesetz durch Art. 1 § 2 Nr. 4 Abs. 3 des Gesetzes zur Änderung beamtenrechtlicher und versorgungsrechtlicher Vorschriften vom 21. August 1961 (BGBl. I S. 1361) - eine Erhöhung seines Ruhegehaltssatzes verlangen kann, weil hierüber noch nicht gemäß § 155 BBG die oberste Dienstbehörde durch - anfechtbaren - Pensionsfeststellungsbescheid entschieden hat (Urteile vom 22. November 1962 - BVerwG II C 203.60 - und vom 6. März 1963 - BVerwG VI C 101.60 -).
  • BVerwG, 25.02.1963 - II B 46.61

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1963 - II C 53.60
    Solche Angaben sind aber schon deswegen erforderlich, weil das Revisionsgericht in die Lage versetzt werden muß zu prüfen, ob das Tatsachengericht eine rechtserhebliche Beweisfrage unter Überbewertung seiner eigenen Sachkunde ohne Beiziehung eines Sachverständigen beantwortet hat (ebenso Beschluß vom 25. Februar 1963 - BVerwG II B 46.61 - unter Hinweis auf das Urteil vom 25. November 1955 - BVerwG IV C 134.54/B 95.54 -).
  • BVerwG, 25.11.1955 - IV C 134.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 23.04.1963 - II C 53.60
    Solche Angaben sind aber schon deswegen erforderlich, weil das Revisionsgericht in die Lage versetzt werden muß zu prüfen, ob das Tatsachengericht eine rechtserhebliche Beweisfrage unter Überbewertung seiner eigenen Sachkunde ohne Beiziehung eines Sachverständigen beantwortet hat (ebenso Beschluß vom 25. Februar 1963 - BVerwG II B 46.61 - unter Hinweis auf das Urteil vom 25. November 1955 - BVerwG IV C 134.54/B 95.54 -).
  • BVerwG, 25.11.1970 - IV C 80.66

    Neuverteilung von Flurstücken zur Flurbereinigung - Einordnung eines

    Nach § 139 Abs. 2 VwGO sind, soweit Verfahrensmängel gerügt werden, die Tatsachen zu bezeichnen, die den Mangel ergeben sollen, und nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts muß dafür grundsätzlich die Schriftstelle, die einen angeblich übergangenen Beweisantrag enthält, in der Revisionsbegründung näher bezeichnet sein (vgl. Urteil vom 23. April 1963 - BVerwG II C 53.60 - [Buchholz 310 § 139 VwGO Nr. 12]), weil § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO ebenso wie § 554 Abs. 3 Nr. 2 ZPO den Zweck hat, das Revisionsgericht zu entlasten und u.a. von der Pflicht zu befreien, das gesamte vorinstanzliche Vorbringen auf einen angeblich übergangenen Beweisantrag zu durchforschen.
  • BVerwG, 17.07.1963 - VI C 162.60

    Rechtsmittel

    Daß Beweisanträge in dieser Richtung in den Vorinstanzen gestellt worden seien, wird von der Revision nicht dargelegt (vgl. zu diesem Erfordernis bei der Aufklärungsrüge Urteile vom 14. September 1961 - BVerwG II C 188.59 -, vom 10. Oktober 1961 - BVerwG VI C 94.58 - und vom 23. April 1963 - BVerwG II C 53.60 -).
  • BVerwG, 10.03.1980 - 2 B 65.78

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Erledigung eines

    Damit habe es sich in Widerspruch zu der genannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts gebracht, wonach das Gericht im Falle der Verwertung eigener Sachkunde den Beteiligten zur Wahrung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs zu erkennen geben müsse, daß es aufgrund eigener Sachkunde zu entscheiden beabsichtige, und die eigene Sachkunde in den Entscheidungsgründen im einzelnen darlegen müsse (vgl. hierzu auch Urteile vom 23. April 1963 - BVerwG 2 C 53.60 -, vom 13. März 1974 - BVerwG 8 C 69.72 - [Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 94] und vom 12. April 1978 - BVerwG 8 C 78.76 -).
  • BVerwG, 14.07.1966 - II C 193.60

    Gewährung von Versorgungsbezügen nach dem Gesetz zur Regelung der

    Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu dieser Vorschrift muß die Revision schlüssig dartun, daß sich dem Berufungsgericht die vermißte weitere Beweiserhebung aufgedrängt hat; deshalb muß in aller Regel die Schriftstelle, die einen angeblich übergangenen Beweisantrag enthält, in der Revisionsbegründung angegeben sein, Denn § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO hat ebenso wie § 554 Abs. 3 Satz 2 ZPO den Zweck, das Revisionsgericht zu entlasten und u.a. von der Pflicht zu befreien, das gesamte vorinstanzliche Vorbringen auf einen angeblich übergangenen Beweisantrag zu durchforschen (ebenso u.a. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23. April 1963 - BVerwG II C 53.60 - [Buchholz BVerwG 310, § 139 VwGO Nr. 12] unter Hinweis auf Wieczorek, Zivilprozeßordnung, Anm. B I a 1 und C III c 3 zu § 554 und die dort angeführte Rechtsprechung; vgl. auch BSGE 6, 269 und 7, 35).
  • BVerwG, 25.04.1968 - II C 68.64

    Anspruch der Witwe eines verstorbenen Beamten auf Gewährung von Witwengeld -

    Denn den Sachverhalt, den die Sachverständigen ihrem Gutachten zugrunde zu legen haben, hat im Prozeß regelmäßig der Richter - nicht also der Sachverständige - festzustellen (ebenso schon Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 23. April 1963 - BVerwG II C 53.60 - unter Hinweis auf Bundesgerichtshof, Urteil vom 13. Juli 1962 - IV ZR 21.62 - [NJW 1962 S. 1770; MDR 1962 S. 893] undUrteil vom 25. Februar 1966 - BVerwG VII C 24.65 - [BVerwGE 23, 314]), und die Parteien müssen dem Richter dabei behilflich sein.
  • BVerwG, 17.02.1965 - VI C 60.63

    Rechtsmittel

    Angaben hierüber sind aber schon deswegen erforderlich, damit das Revisionsgericht nachprüfen kann, ob das Tatsachengericht nicht etwa das ihm bei der Beweiswürdigung obliegende pflichtgemäße Ermessen dadurch verletzt hat, daß es eine erhebliche Beweisfrage unter Überbewertung seiner eigenen Sachkunde ohne Zuziehung von medizinischen Sachverständigen beantwortet hat (vgl. hierzu BVerwGE 18, 216; Urteil vom 23. April 1963 - BVerwG II C 53.60 - und Beschluß vom 20. August 1964 - BVerwG VI B 2.64 -).
  • BVerwG, 25.05.1965 - II C 50.63

    Rechtsmittel

    § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO hat nämlich ebenso wie § 554 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b der Zivilprozeßordnung den Zweck, das Revisionsgericht zu entlasten, vor allem es von der Pflicht zu befreien, das gesamte vorinstanzliche Vorbringen und die Beiakten oder sonstige Anlagen auf Verfahrensmängel zu durchforschen (ebenso u.a. schon Urteil des Senatsvom 23. April 1963 - BVerwG II C 53.60 -).
  • BVerwG, 08.09.1964 - II C 194.62

    Rechtsmittel

    Um den Anforderungen des § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO zu genügen, hätte die Revision innerhalb der Revisionsbegründungsfrist dartun müssen, daß sich dem Berufungsgericht die Vernehmung dieser Zeugen aufgedrängt hat, sie hätte also zumindest substantiiert die Tatsachen anführen müssen, die die Klägerin vor Erlaß des angefochtenen Urteils in das Wissen der Zeugen gestellt hat; denn § 139 Abs. 2 Satz 2 VwGO hat den Zweck, das Revisionsgericht zu entlasten und u.a. von der Pflicht zu befreien, das gesamte tatsächliche Vorbringen der Parteien in den vorinstanzlichen Verfahren zu durchforschen und die einzelnen Beweisanerbieten aus den Prozeßakten festzustellen (ebenso Urteile des Senatsvom 12. Juli 1962 - BVerwG II C 163.60 - undvom 23. April 1963 - BVerwG II C 53.60 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht